Förderung und Unterstützung

Wenn Sie unsere Begeisterung für den Fußball und das nachhaltige Interesse an der Entwicklung junger Menschen im und durch Fußball teilen, können Sie uns auf vielfältige Weise unterstützen. Unsere Stiftungsziele fördern Sie z. B. mit einmaligen Spenden, einem Dauerauftrag, einer Schenkung, Zustiftung oder einem Vermächtnis.

stiftungsbezogene Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Spenden werden von uns satzungsgerecht und zeitnah innerhalb eines bestimmten Zeitraums für unsere gemeinnützigen Projekte eingesetzt. Die Stiftung Jugendfußball vertritt dabei gemeinnützige Zwecke im Bereich Forschung, Wissenschaft, Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr 1 der Abgabenordnung. Die Spenden sind somit auch nach Einkommensteuerdurchführungsverordnung (§ 48 Abs. 2) voll abzugsfähig und steuerbegünstigt. Ihre Spende setzen wir zu 100% für unsere Projekte ein. Eine sparsame, durchschaubare und zweckgerichtete Verwendung der Spenden im Sinne unserer Satzung garantieren wir Ihnen.

Für alle Spenden gilt: Bei Beträgen bis zu Euro 200,00 genügt beim Finanzamt die Vorlage des Kontoauszuges, Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung ihrer Bank. Ab einer Spendenhöhe von Euro 200,00 erhalten Sie von der Stiftung Jugendfußball eine Spendenbescheinigung. Geben Sie dafür bitte im Verwendungszweck des Überweisungsträgers ihre genaue Adresse an.

Ab einem Betrag von 500€ werden Sie in unserem regelmäßig erscheinenden Bericht genannt.

Zustiftung
Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die langfristige Arbeit der Stiftung Jugendfußball. Die Summe einer Zustiftung oder eines Vermächtnisses erhöht das Stiftungskapital. Das Stiftungskapital ist das Vermögen, dass auf Dauer für den Stiftungszweck erhalten bleibt und dessen Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Zustiftungen sind für den Zustifter ebenfalls voll abzugsfähig und steuerbegünstigt.

Spendenkonto
Spendenkonto 18 000 10 496
Sparkasse Paderborn
Bankleitzahl 476 501 30
Kennwort Jugendfußball

Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE82 47650130 18 000 104 96
SWIFT-BIC.: WELADE3LXXX

Sie möchten weitere gezielte Informationen? Melden Sie sich bei uns (im Bereich Kontakt, per Mail, Telefon oder Post).

Startseite Sitemap Impressum

Förderung und Unterstützung

Wenn Sie unsere Begeisterung für den Fußball und das nachhaltige Interesse an der Entwicklung junger Menschen im und durch Fußball teilen, können Sie uns auf vielfältige Weise unterstützen. Unsere Stiftungsziele fördern Sie z. B. mit einmaligen Spenden, einem Dauerauftrag, einer Schenkung, Zustiftung oder einem Vermächtnis.

stiftungsbezogene Fördermöglichkeiten für Unternehmen

Spenden werden von uns satzungsgerecht und zeitnah innerhalb eines bestimmten Zeitraums für unsere gemeinnützigen Projekte eingesetzt. Die Stiftung Jugendfußball vertritt dabei gemeinnützige Zwecke im Bereich Forschung, Wissenschaft, Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr 1 der Abgabenordnung. Die Spenden sind somit auch nach Einkommensteuerdurchführungsverordnung (§ 48 Abs. 2) voll abzugsfähig und steuerbegünstigt. Ihre Spende setzen wir zu 100% für unsere Projekte ein. Eine sparsame, durchschaubare und zweckgerichtete Verwendung der Spenden im Sinne unserer Satzung garantieren wir Ihnen.

Für alle Spenden gilt: Bei Beträgen bis zu Euro 200,00 genügt beim Finanzamt die Vorlage des Kontoauszuges, Bareinzahlungsbelegs oder der Buchungsbestätigung ihrer Bank. Ab einer Spendenhöhe von Euro 200,00 erhalten Sie von der Stiftung Jugendfußball eine Spendenbescheinigung. Geben Sie dafür bitte im Verwendungszweck des Überweisungsträgers ihre genaue Adresse an.

Ab einem Betrag von 500€ werden Sie in unserem regelmäßig erscheinenden Bericht genannt.

Zustiftung
Mit einer Zustiftung unterstützen Sie die langfristige Arbeit der Stiftung Jugendfußball. Die Summe einer Zustiftung oder eines Vermächtnisses erhöht das Stiftungskapital. Das Stiftungskapital ist das Vermögen, dass auf Dauer für den Stiftungszweck erhalten bleibt und dessen Erträge für den Stiftungszweck verwendet werden. Zustiftungen sind für den Zustifter ebenfalls voll abzugsfähig und steuerbegünstigt.

Spendenkonto
Spendenkonto 18 000 10 496
Sparkasse Paderborn
Bankleitzahl 476 501 30
Kennwort Jugendfußball

Überweisungen aus dem Ausland:
IBAN: DE82 47650130 18 000 104 96
SWIFT-BIC.: WELADE3LXXX

Sie möchten weitere gezielte Informationen? Melden Sie sich bei uns (im Bereich Kontakt, per Mail, Telefon oder Post).

streetfootballworld
fd21
Stiftung Jugendfußball geht neue Wege
Nachwuchsfußball im WEB – kicker online und FD21.de gemeinsam für den Jugendfußball
Lotto-Sport-Stiftung gibt einen Wegweiser durch „Stiftungen und Sport in Niedersachsen“ heraus
code-x